Was ist überhaupt schützbar?
Richtungsweisende Innovationen können der Schlüssel für eine starke Unternehmenszukunft sein. Um langfristig von Innovationen zu profitieren, lohnt es sich, Zeit und Aufwand in die richtigen Schutzrechte für eine Innovation, ein Produkt oder eine Idee zu investieren. So sichert ihr euch nicht nur einen entscheidenden Vorteil gegenüber dem Wettbewerb, sondern habt die Chance, eure Innovationen als Alleinstellungsmerkmal unternehmerisch zu nutzen.
Wo fange ich an?
Um wirtschaftlichen Nutzen aus eurem Patent zu ziehen, ist jedoch ein wichtiger Schritt Voraussetzung: das Gespür für die Schutzwürdigkeit eures Produkts oder eurer Idee zu haben.
Spätestens dann stellen sich die Fragen: Was ist denn überhaupt schützbar? Und welche meiner Ideen sind es wirklich wert, sie zu schützen?
Das richtige Schutzrecht wird somit strategisches Mittel, statt bloß formale Pflichterfüllung.
Wir erklären, was denn überhaupt schützbar ist und wie ihr die Schutzwürdigkeit eures Produkts oder eurer Idee erkennt.
Neue Idee, neues Patent?
Jeden Tag werden in Werkstätten, Büros, Agenturen oder Konferenzräumen neue Ideen geboren. Doch nicht immer führen diese zu einem schutzwürdigen Produkt. Denn neu bedeutet nicht gleich patentfähig. Viele verschiedene Aspekte, die es zu berücksichtigen gilt, entscheiden über die Patentwürdigkeit eures Produkts oder eurer Idee. Auch der praktische Nutzen für eure Kundschaft oder ein reges Interesse an eurer Idee zeugen nicht allein dafür, dass es sich hier lohnt, ein Patent anzumelden.
Im technischen Bereich beispielsweise benötigt es eine technische Lösung für ein technisches Problem. Eine reine Idee, eine neue Software allein oder eine bloße Methode allein reichen nicht aus.
Bei Designs kommt es auf die äußere Formgebung an, etwa eine bestimmte Art oder Form der Verpackung oder eines Gehäuses eines Geräts.
Bei Marken steht primär die Unterscheidungskraft auf dem Markt im Fokus.
Neu, praktisch oder spannend garantiert euch somit nicht gleich eine Schutzwürdigkeit für ein Schutzrecht.

Schutz beginnt beim Wissen, was sich schützen lässt.
Auch typische Irrtümer innerhalb eines Unternehmens und fehlende Sensibilisierung aller Mitarbeitenden kann dazu führen, dass Schutzwürdigkeit entweder falsch eingeschätzt oder gar nicht erst erkannt wird. Annahmen, die wir oft von unseren Mandanten hören, sind:
“Wir haben das Produkt ja selbst entwickelt, also gehört uns die Idee.”
“Ein Markenname, der unser Produkt bestmöglich beschreibt, sodass es sofort erkennbar ist in seiner Funktion, eignet sich perfekt als Markenname.”
“Solange niemand anderes unsere Idee oder unser Produkt kopiert, können wir uns die Zeit und den Aufwand für ein Patent doch auch sparen.”
Unser Fazit dazu: Viele Unternehmen haben viele gute und einzigartige Ideen, können Schutzrechte aufgrund von fehlendem Wissen und einer falschen Einschätzung jedoch oft nicht ausreichend beurteilen.
Hier haben wir einmal ein paar Beispiele aufgeführt, um die Schutzwürdigkeit verschiedener Ideen deutlich zu machen:
Ihr habt ein einfaches Excel-Tool zur internen Projektplanung ausgetüftelt?
Wirklich praktisch für euch und eure Arbeit, aber leider nicht gleich aus rechtlicher Sicht ein schutzfähiges Produkt. Anders sieht es da bei speziellen Verpackungsformaten oder Falttechniken aus: Je nachdem, durch welche neuen Aspekte sich eure Verpackung auszeichnet (Nachhaltigkeit durch Materialersparnis dank einer besonderen Falttechnik) kann hier ein Schutzrecht infrage kommen.
Auch bei Markennamen heißt es Augen auf: ein Produktname wie Schraubfest für eine neue Schraubenart oder ein Produkt, das einem beim Schrauben hilft, kann bereits zu beschreibend sein und damit nicht als Markenname eintragbar sein.
Zusammengefasst: Die Schutzfähigkeit hängt nicht nur von eurer Idee ab, sondern auch von der rechtlichen Einordnung dieser.
Eine Absicht, so viele Möglichkeiten.
Wichtig ist ebenso die Unterscheidung der verschiedenen Möglichkeiten von Schutzrechten. Während Patente technische Erfindungen zwar verlässlich absichern, sind sie meist besonders aufwendig, zeit- und kostenintensiv. Eine Alternative dazu bilden Gebrauchsmuster, allerdings auch nicht in allen Ländern. Der Gebrauchsmusterschutz ist oft schneller und kostengünstiger zu erhalten, im Vergleich zum Patentschutz handelt es sich hierbei jedoch auch nur um ein ungeprüftes Schutzrecht. Mit einem Design lässt sich das Aussehen eines Produktes nur für euch sichern. Eingetragene Marken sind vor allem dann von Vorteil, wenn es darum geht, einen Namen, Slogan oder entsprechenden Claim zu schützen. Hier lohnt sich ein Schutz besonders, da die Marke ein wertvoller und grundlegender Bestandteil der Unternehmensidentität ist.
Gar nicht so leicht, sich da zurechtzufinden. Doch mit der richtigen Strategie und den Experten an eurer Seite, findet auch ihr das passende Schutzrecht für eure Ideen und Produkte. Unsere Devise in der Beratung ist dabei vor allem, den Blick für das sinnvollste Schutzrecht zu behalten unter der Berücksichtigung eures Geschäftsmodells, eurer Wettbewerber und eurer Zielmärkte.
Ihr seid auf der Suche nach dem passenden Schutzrecht und einem Partner, der über die bloße Anmeldung hinaus denkt?
Dann meldet euch noch heute bei uns, gemeinsam ziehen wir aus euren Schutzrechten einen wirtschaftlichen Nutzen für euer Unternehmen.